Bedingungen und Konditionen
Einführung
Diese Standardbedingungen sind in sechs Kapitel unterteilt. Kapitel eins ist allgemein und gilt für alle Dienste. Weitere Ergänzungen und spezifische Bedingungen für jede Dienstleistung folgen in den Kapiteln zwei bis sechs. Life On 2 Wheels Cycling Club, S.L.U. empfiehlt Ihnen dringend, das erste Kapitel über die allgemeinen Grundsätze und Regeln zu lesen. Lesen Sie auch das/die entsprechende(n) Kapitel, das/die für Ihre erworbene Dienstleistung oder Ihr Produkt gilt/gelten. Bitte beachten Sie, dass bei der Kombination mehrerer Dienstleistungen, die länger als 24 Stunden dauern, das Kapitel über Pauschalreisen gilt. - Vielen Dank, dass Sie sich für uns entschieden haben!
§ 1 - Allgemeine Grundsätze und Regeln
1.1 - Einleitung
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "Bedingungen") regeln die Beziehung zwischen Life On 2 Wheels Cycling Club S.L.U. (im Folgenden "LO2W") und dem Kunden in Bezug auf Ausrüstungsverleih, Führung, Coaching, Physiotherapie, Pauschalreisen und Produktverkauf. Bevor Sie eine auf www.lifeon2wheels.eu angebotene Dienstleistung oder ein Produkt in Anspruch nehmen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben, da sie für jeden späteren Vertrag maßgeblich sind. Indem Sie diese Website nutzen und/oder eine Buchung vornehmen, bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen haben und rechtlich in der Lage sind, sie in Ihrem Namen und dem anderer Kunden zu akzeptieren, wenn Sie in deren Namen handeln. Wenn Sie diese Bedingungen nicht verstehen, empfiehlt LO2W dringend, dass Sie unseren Kundendienst kontaktieren. Die Kontaktinformationen von LO2W finden Sie unter https://www.lifeon2wheels.eu/legal/imprint.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen und der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Der Vertrag zwischen LO2W und dem Kunden wird durch die Auftragsbestätigung definiert, die die Buchung des Kunden bestätigt. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen der Auftragsbestätigung und der Buchung hat die Auftragsbestätigung Vorrang. Die AGB sind Teil des Vertrages zwischen LO2W und dem Kunden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Auftragsbestätigung und diesen Bedingungen hat die Auftragsbestätigung Vorrang. Das LO2W hat das dynamische Recht, die Informationen auf der Website jederzeit zu ändern, wenn das LO2W dies für zweckmäßig oder notwendig hält.
1.2 - Erforderliches Mindestalter
Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein, um die Dienstleistungen von LO2W in Anspruch nehmen zu können, es sei denn, er wird von einem Erziehungsberechtigten begleitet oder hat die ausdrückliche Zustimmung seiner Eltern. Mit der Buchung unserer Dienstleistungen bestätigt der Kunde, dass er diese Altersvoraussetzung erfüllt. LO2W behält sich das Recht vor, das Alter des Kunden zu überprüfen und kann den Service verweigern, wenn diese Anforderung nicht erfüllt ist.
1.3 - Der Abschluss des Abkommens
Der Vertrag zwischen dem Kunden und LO2W kommt zustande, wenn LO2W den Auftrag nach der Buchung einer Dienstleistung oder eines Produktes durch den Kunden bestätigt. Der Kunde ist rechtlich an den Vertrag gebunden, wenn die Bestellung bestätigt wird. Das Buchungssystem wird von FareHarbor bereitgestellt. Weitere Informationen über das Buchungssystem und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FareHarbor finden Sie unter https://fareharbor.com/legal/tos/. Informationen über die Dienstleistungen und Produkte von LO2W finden Sie unter www.lifeon2wheels.eu.
1.4 - Anzahlung, Preis und Zahlungsbedingungen
LO2W kann eine Kaution verlangen, wenn dies im Vertrag festgelegt ist. Der Auftraggeber hat die Anzahlung gemäß dem Vertrag zu leisten. Enthält der Vertrag keine Angaben zum Zahlungstermin, ist die Anzahlung innerhalb von 6 Tagen nach Bestellung der Dienstleistung oder des Produkts fällig. Der Preis der Dienstleistung oder des Produkts muss im Vertrag angegeben sein. Wenn im Vertrag angegeben, kann LO2W den Preis erhöhen. Wenn LO2W den Preis erhöht, wird der Kunde spätestens 20 Tage vor der Lieferung der Dienstleistung oder des Produkts davon in Kenntnis gesetzt.
Die Zahlungsabwicklung für die Produkte und Dienstleistungen von LO2W wird von Stripe bereitgestellt und unterliegt dem Stripe Connected Account Agreement und den Stripe Terms of Service. Weitere Informationen finden Sie unter https://stripe.com/legal/connect-account und https://stripe.com/us/legal.
1.5 - Informationen, die von einem Dritten erteilt werden
LO2W ist nicht verantwortlich für Informationen, die von Dritten gegeben werden, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen oder im Vertrag angegeben.
1.6 - Allgemeine Regeln
Aus Sicherheitsgründen muss der Kunde diese Regeln kennen, verstehen und einhalten, wenn er unsere Dienste oder Geräte nutzt:
- Seien Sie vorsichtig und befolgen Sie das nationale Recht.
- Nimm immer ein Mobiltelefon, Bargeld und einen gültigen Ausweis mit.
- Nimm immer angemessene Kleidung für das Fahren in den Bergen mit.
- Die Benutzung von Kopfhörern oder Mobiltelefonen während der Fahrt ist verboten.
- Das Tragen eines Helms ist Pflicht. Tragen Sie beim Radfahren immer einen Helm, auch bergauf.
- Bei der Fahrt durch die Tunnel auf Gran Canaria ist die Verwendung von Front- und Rücklichtern vorgeschrieben.
- Die Benutzung der gemieteten Geräte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.
- Die Benutzung der gemieteten Ausrüstung am Strand oder im Meerwasser ist verboten und wird mit einer Wartungsgebühr von 25 € belegt.
- Benutzen Sie das Gerät nur auf öffentlichen Straßen. Das Betreten von Privateigentum oder Sperrgebieten ist verboten.
- Gehe keine unnötigen Risiken ein und fahre im Rahmen deiner technischen Möglichkeiten. Rennen bergab sind nicht erlaubt.
- Schneiden Sie niemals unübersichtliche Kurven. Es kann Gegenverkehr oder andere versteckte Hindernisse geben.
- Überschneiden Sie sich niemals mit dem Rad eines anderen Fahrers. Dies ist gefährlich und kann einen Unfall verursachen.
- Achten Sie auf die Anweisungen des Guides und folgen Sie ihnen. Verlassen Sie die Gruppe nicht, es sei denn, der Guide gibt Ihnen die Erlaubnis dazu.
- Wiederholen Sie die Handzeichen des Guides, wenn Sie es für sicher halten.
- Warten Sie auf der Strecke, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie der Weg verläuft.
1.7 - Verstöße gegen die Vorschriften
Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere dieser Regeln, kann LO2W ihn mündlich verwarnen. Bei wiederholten Verstößen kann LO2W den Kunden vom Dienst ausschließen und die gemieteten Geräte ohne Rückerstattung an den Kunden zurückziehen. Wenn ein Kunde mehrmals ausgeschlossen wurde, kann LO2W ihm in Zukunft den Zugang zu den Diensten verweigern.
1.8 - Stornierung von Dienstleistungen
LO2W kann eine Dienstleistung ohne jegliche Haftung stornieren, wenn die Dienstleistung aufgrund von Hindernissen, die LO2W nicht vorhersehen oder vermeiden kann, nicht erbracht werden kann. Dazu gehören extreme Wetterbedingungen, Krieg, gefährliche Infektionen und Krankheiten, Katastrophen und andere Situationen, die für LO2W unvorhersehbar oder unvermeidbar sind.
1.9 - Das Recht des Kunden, den Dienstleistungsvertrag zu kündigen
Sofern in den Bedingungen für den jeweiligen Dienst nicht anders angegeben, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
Wenn der Kunde das LO2W benachrichtigt...
- Innerhalb von 7 Tagen vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung kann der Kunde stornieren und erhält 100 % Erstattung.
- Innerhalb von 2 Tagen vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung kann der Kunde mit einer Rückerstattung von 50 % stornieren.
- Weniger als 2 Tage vor dem geplanten Beginn der Dienstleistung kann der Kunde stornieren, wobei 0 % der Kosten erstattet werden.
Die Stornierungsmitteilung muss eindeutig und detailliert sein und per E-Mail an contact@lifeon2wheels.eu geschickt werden, damit LO2W die Forderung berücksichtigen kann.
1.10 - Sicherheit und Verantwortung
LO2W haftet nicht für Unfälle, Krankheiten, Personenschäden oder Todesfälle, die sich bei der Nutzung unserer Dienstleistungen oder Ausrüstung ereignen. Dies gilt auch, aber nicht ausschließlich, für Situationen, in denen der Kunde eine von LO2W empfohlene Route gewählt hat. Der Kunde erkennt an, dass Radfahren mit Risiken verbunden ist und erklärt sich damit einverstanden, die Verantwortung für seine Sicherheit und die Sicherheit anderer zu übernehmen. LO2W gibt Routenempfehlungen auf der Grundlage der allgemeinen Sicherheit und des Vergnügens, kann aber nicht garantieren, dass eine Route für alle Kunden geeignet ist. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sein eigenes Fähigkeitsniveau und seine körperliche Verfassung einzuschätzen und angemessene Entscheidungen bezüglich der Routenauswahl und der Radaktivitäten zu treffen. LO2W kann nicht für Zwischenfälle haftbar gemacht werden, die sich während der Erbringung dieser Dienstleistungen ereignen können, es sei denn, es liegt Fahrlässigkeit seitens LO2W vor. Die Beweislast für das Vorliegen einer solchen Fahrlässigkeit liegt beim Kunden.
1.11 - Rechtsbehelfe des Kunden und Ausnahmen bei Vertragswidrigkeit
Wenn eine Leistung nicht konform ist, hat LO2W das Recht, den Fehler zu korrigieren, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Die Nachbesserung erfolgt unverzüglich und ohne dass dem Auftraggeber hierdurch Kosten oder erhebliche Nachteile entstehen. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, kann der Auftraggeber eine anteilige Minderung des Preises verlangen, die dem Wert der Leistung mit und ohne die Vertragswidrigkeit entspricht. In Fällen erheblicher oder wesentlicher Vertragswidrigkeit behält der Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit LO2W zu kündigen. Die Rechtsbehelfe wegen Vertragsverletzung gelten nicht, wenn der Fehler oder die Vertragswidrigkeit auf Hindernisse zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von LO2W liegen, wie z.B. Wetterbedingungen oder mangelnde Anwesenheit. LO2W kann in solchen Fällen die Dienstleistung entsprechend anpassen.
1.12 - Hinweis auf Urheberrecht und Warenzeichen
"Life On 2 Wheels®" und "LO2W®" sind eingetragene Warenzeichen von LO2W. Alle Titel, Inhalte, Verlagsnamen, Marken, Grafiken und zugehörige Bilder sind Marken und/oder urheberrechtlich geschütztes Material der jeweiligen Eigentümer. Alle Rechte vorbehalten. Die unbefugte Verwendung stellt eine Verletzung von Urheberrechten, Warenzeichen oder Eigentumsrechten dar.
1.13 - Beschwerden oder Einsprüche im Zusammenhang mit den Entscheidungen oder dem Vertrag von LO2W
Der Kunde kann sich an das Europäische Verbraucherzentrum in Spanien (Centro Europeo del Consumidor en España) wenden, wenn der Vertrag nicht konform ist oder Fehler enthält. Weitere Informationen über das Europäische Verbraucherzentrum in Spanien finden Sie unter https://cec.consumo.gob.es/CEC/home.htm
1.14 - LO2Ws Veranstaltungsort
Klagen, die sich aus einem Vertrag mit LO2W ergeben, sind am ordentlichen Gerichtsstand von LO2W zu erheben. Der allgemeine Gerichtsstand von LO2W ist Juzgados de lo Mercantil nº 2, Adresse C/ Malaga 2, 35016 Las Palmas de Gran Canaria, SPANIEN, Telefon: +34 928 116 561, Fax: +34 928 429 738.
§2 - Besondere Bedingungen für die Anmietung von Ausrüstung
2.1 - Begriffsbestimmungen
Der Begriff "Geräte" umfasst alle vom Auftraggeber bei LO2W gemieteten Geräte.
2.2 - Mietdauer
Die Ausrüstung muss wie im Vertrag angegeben im LO2W Bike Center abgeholt und zurückgegeben werden. Die Mietdauer ist im Vertrag angegeben und kann sich über mehrere Tage erstrecken. Der Kunde ist während der gesamten Mietdauer für die Ausrüstung verantwortlich, sofern nicht anders mit LO2W vereinbart.
2.3 - Vorzeitige Rückkehr
Gibt der Kunde das Gerät vor Ablauf der Mietzeit an LO2W zurück, behält sich LO2W das Recht vor, die Mietkosten für die restlichen Tage einzubehalten.
2.4 - Verspätete Rückgaben
LO2W kann dem Kunden für die verspätete Rückgabe der Ausrüstung eine Gebühr in Höhe der doppelten zusätzlichen Miettage in Rechnung stellen. Eine Rückgabe gilt als verspätet, wenn die Ausrüstung später als die im Vertrag angegebene Mietdauer an das LO2W Bike Center zurückgegeben wird.
2.5 - Pflege der Ausrüstung
Das Gerät einschließlich des Zubehörs wird in einwandfreiem Gebrauchszustand geliefert. Die Geräte werden in demselben guten Zustand zurückgegeben, in dem sie an den Kunden geliefert wurden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ausrüstung ordnungsgemäß zu behandeln. Der Einsatz der Ausrüstung an Stränden, auch im Meerwasser, ist verboten, ebenso wie der Einsatz im Gelände für Geräte, die für den Einsatz auf befestigten Flächen vorgesehen sind.
2.6 - Beschädigung, Verlust oder Diebstahl
Der Kunde haftet für jegliche Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Geräts ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe. Sollten solche Umstände während des Mietzeitraums eintreten, die nicht auf erwarteten Verschleiß zurückzuführen sind, trägt der Kunde die volle Verantwortung und muss unverzüglich die vollen Kosten für die Reparatur und/oder den Ersatz des Geräts zum Marktpreis übernehmen. Darüber hinaus muss der Kunde bei Verlust oder Diebstahl des Geräts den wirtschaftlichen Verlust von LO2W in Höhe von drei Wochen der Mieteinnahmen ersetzen.
Ist das Gerät beschädigt, muss der Kunde es unverzüglich an das LO2W Bike Center zurückgeben. Der Kunde darf nicht versuchen, den Schaden selbst zu reparieren. Bei Verlust oder Diebstahl hat der Kunde LO2W unverzüglich zu informieren.
2.7 - Versicherung für Leihfahrräder
Der Kunde kann bei LO2W eine Mietfahrradversicherung abschließen, die Schäden oder Brüche am gemieteten Fahrrad und seinem Zubehör abdeckt. Die Versicherung gilt ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrrads an den Kunden bis zur Rückgabe an LO2W am Ende der im Vertrag festgelegten Mietdauer. Bitte beachten Sie, dass jede Versicherung nur für ein Fahrrad und dessen Zubehör gilt. Der Kunde haftet für alle Schäden und Reparaturkosten bis zu der im Vertrag angegebenen Selbstbeteiligung.
Die Versicherung deckt nicht...
- Haftpflicht, medizinische Kosten, Vandalismus, Diebstahl oder Verlust des Mietfahrrads.
- Alle anderen Kosten, die durch Schäden am Mietfahrrad entstehen.
- Beschädigungen oder Brüche, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder illegalen Substanzen entstanden sind.
- Schäden oder Brüche, die durch unverantwortliches Fahren, Nichteinhaltung der Verkehrssicherheitsregeln oder unsachgemäßen Gebrauch des Fahrrads und seiner Komponenten entstehen.
- Schäden oder Brüche, die bei Sportveranstaltungen auftreten.
2.8 - Einzahlung
Der Kunde ist verpflichtet, eine Kaution zu hinterlegen, bevor das Gerät an den Kunden übergeben wird. Die Höhe der Kaution hängt von der Ausrüstung ab und ist im Vertrag angegeben. Die Kaution kann dem Kunden nur teilweise zurückerstattet werden, wenn die gemietete Ausrüstung beschädigt wird, verloren geht oder gestohlen wird. LO2W kann dem Kunden einen höheren Betrag in Rechnung stellen, wenn die vom Kunden verursachten Schäden oder Verluste den Betrag der Kaution übersteigen.
2.9 - Verfahren
Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Geräts muss sich der Kunde unverzüglich mit LO2W unter +34 928 031 011 / +34 672 232 555 in Verbindung setzen. Wenn der Schaden am Gerät auf einen Unfall zurückzuführen ist, muss der Kunde den Unfall dokumentieren. Mit "den Unfall dokumentieren" ist gemeint, Fotos zu machen und Kontaktinformationen von Zeugen und anderen Beteiligten zu erhalten. Gegebenenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, bei den zuständigen Behörden Anzeige zu erstatten.
3 - Besondere Bedingungen für Beratungsdienste
3.1 - Über die Beratungsdienste
LO2W bietet Führungsdienste in Europa an. Der Zweck der Führungsdienste ist es, Menschen zusammenzubringen, die Spaß am Radfahren in einer gesunden Umgebung haben.
3.2 - Die Merkmale des Beratungsdienstes
LO2W informiert den Kunden über www.lifeon2wheels.eu über den Guiding-Service . Die Führung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Vertrag und den auf der Website enthaltenen Informationen.
3.3 - Die Verpflichtungen des Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den angegebenen Preis innerhalb der im Vertrag genannten Fälligkeitsfrist zu zahlen. Versäumnisse oder Fehler bei der Zahlung geben LO2W das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die notwendigen und wichtigen Informationen über die Dienstleistung zu erteilen. Dementsprechend muss der Auftraggeber dem LO2W innerhalb einer angemessenen Frist alle relevanten Informationen geben, wenn der Vertrag nicht vertragsgemäß ist. Sollte der Fehler während der Teilnahme an einer Aktivität entdeckt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, das LO2W unverzüglich zu informieren.
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Kontrolle über seinen Reisepass und andere persönliche Dokumente zu behalten. LO2W haftet nicht für Fehler und Verspätungen, die auf den persönlichen Besitz des Kunden, seine persönlichen Dokumente und den Kunden selbst zurückzuführen sind. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die nötige Sorgfalt walten zu lassen, auf andere Kunden Rücksicht zu nehmen und seinen in diesen Bedingungen genannten Verpflichtungen nachzukommen. LO2W haftet nicht für Kosten und Verspätungen, die sich aus dem Verhalten des Auftraggebers ergeben, das nicht mit den Bedingungen, Plänen und Vereinbarungen von LO2W übereinstimmt.
Der Kunde muss über eine gültige Versicherung verfügen, die alle Aspekte der Führungsleistungen abdeckt. Schließt der Kunde keine Reiseversicherung ab, so ist er verpflichtet, eine Europäische Krankenversicherungskarte mitzubringen. Weitere Informationen über die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559.
LO2W kann - nach Benachrichtigung des Auftraggebers - den Beratungsvertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen verletzt.
3.4 - Verkehrsregeln
Der Kunde ist verpflichtet, die für das betreffende Land geltenden Verkehrsregeln zu kennen und zu befolgen. Der Kunde muss auf öffentlichen Straßen fahren und darf kein privates oder eingeschränktes Eigentum betreten. Dementsprechend muss der Kunde während der geführten Tour die erforderliche Sorgfalt walten lassen.
3.5 - Minderjährige
Minderjährige unter 18 Jahren müssen eine schriftliche Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten haben, bevor sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen oder buchen können. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht an den Führungsdiensten teilnehmen.
3.6 - Sicherheitsausrüstung
Der Kunde muss ein betriebsbereites und verkehrssicheres Fahrrad benutzen. Dementsprechend muss der Kunde bei der Teilnahme an Fahrradaktivitäten stets einen Helm tragen.
3.7 - Dienstleistungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Beschreibung der Aktivität zu lesen, bevor er daran teilnimmt. Dementsprechend ist der Kunde verpflichtet, in Übereinstimmung mit der Beschreibung und den Informationen über die aktuelle Aktivität zu handeln. Darüber hinaus muss der Kunde die gebotene Sorgfalt walten lassen und bei der Teilnahme an einer Aktivität angemessene Vorsicht walten lassen.
3.8 - Verbot
Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder an einer aktiven Herz- oder Lungenerkrankung leidet, kann nicht an allen LO2W-Diensten teilnehmen. Die Dienste werden nicht für Menschen mit körperlichen Behinderungen empfohlen.
4 - Besondere Bedingungen für den Verkauf von Produkten
4.1 - Anwendbares Recht
Der Handel mit LO2W-Produkten unterliegt dem spanischen Gesetz über Verbraucherkäufe Ley 4/2018 vom 11. Juni, das den überarbeiteten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern (Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios) und das spanische Gesetz über die Informationspflicht und das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und Verkäufen außerhalb von Geschäftsräumen Ley 34/2002 vom 11. Juli (Servicios de la Sociedad de Información y Comercio Electrónico) ändert. Diese Gesetze werden zur Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen herangezogen.
4.2 - Das Risiko des Produkts
Das Risiko für das Produkt geht mit der Lieferung des Produkts von LO2W auf den Kunden über. Das Produkt ist geliefert, wenn der Spediteur es in seinem Besitz hat. Wenn der Auftraggeber das Produkt an einem anderen Ort als dem Standort von LO2W abholen muss, geht die Gefahr über, wenn die Lieferzeit eingetroffen ist und der Auftraggeber weiß, dass das Produkt LO2W am Ort der Lieferung zur Verfügung gestellt wurde.
4.3 - Anforderungen
Das Erzeugnis muss hinsichtlich seiner Art, Menge, Qualität, sonstigen Eigenschaften und Verpackung den im Vertrag festgelegten und unter www.lifeon2wheels.eu beschriebenen Anforderungen entsprechen .
4.4 - Defekte
Das Produkt ist mangelhaft, wenn es nicht mit den unter www.lifeon2wheels.eu beschriebenen Anforderungen übereinstimmt oder nicht mit dem übereinstimmt, was im Vertrag angegeben ist. Das Produkt hat auch dann einen Mangel, wenn es nicht mit den Informationen übereinstimmt, die LO2W im Rahmen ihres Marketings oder anderweitig über das Produkt oder seine Verwendung bereitgestellt hat, es sei denn, der Verkäufer weist nach, dass die Informationen vor dem Kauf eindeutig korrigiert wurden oder dass sie den Kauf nicht beeinflusst haben können.
4.5 - Produkte werden "wie besehen" verkauft
LO2W hat das Recht, Produkte mit einem Vorbehalt "wie besehen" zu verkaufen. Auch wenn ein Produkt "wie es ist" oder mit einem ähnlichen Vorbehalt verkauft wird, liegt ein Mangel vor, wenn das Produkt in einem schlechteren Zustand ist, als der Kunde aufgrund des Vorbehalts, des Kaufpreises und der sonstigen Umstände vernünftigerweise erwarten konnte.
4.6 - Beanstandungen
Wenn ein Produkt mangelhaft ist, muss der Kunde innerhalb von 2 Monaten, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, LO2W mitteilen, dass er beabsichtigt, eine formelle Beschwerde einzureichen.
4.7 - Das Recht des Kunden, Zahlungen zurückzuhalten
Der Kunde ist berechtigt, Zahlungen zur Deckung von Ansprüchen aus dem Mangel zurückzuhalten, jedoch nicht mehr als den Betrag, der eine angemessene Sicherheit für den Anspruch bieten würde.
4.8 - Nachbesserung und Neulieferung (Nachbesserung)
Der Auftraggeber kann nach seiner Wahl verlangen, dass LO2W den Mangel beseitigt oder ein entsprechendes Produkt liefert (Nachlieferung). Dies gilt nicht, wenn die Erfüllung des Anspruchs unmöglich ist oder für LO2W mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Die Nachbesserung hat in angemessener Zeit zu erfolgen.
4.9 - Preissenkung
Wenn es zweckmäßig ist, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises in der Weise verlangen, dass das Verhältnis zwischen dem herabgesetzten und dem vereinbarten Preis dem Verhältnis des Wertes der Ware in mangelhaftem Zustand zu demjenigen in vertragsgemäßem Zustand zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht.
4.10 - Annullierung
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel des Produkts erheblich ist.
4.11 - Entschädigung
Der Kunde kann eine Entschädigung für den Schaden verlangen, den er aufgrund der Tatsache erleidet, dass das Produkt fehlerhaft ist.
4.12 - Fehler oder Konformitätsmängel, die sich der Kontrolle des LO2W entziehen
Die Rechtsmittel wegen Vertragsverletzung gelten nicht, wenn der Fehler oder die Vertragswidrigkeit auf Hindernisse zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von LO2W liegen.
4.13 - Der Erwerbspreis
Der Auftraggeber hat den im Vertrag vereinbarten Preis zu zahlen. Wurde ein Kauf getätigt, ohne dass der Preis im Vertrag oder in den von LO2W in der Werbung, in Auslagenangeboten usw. erteilten Informationen angegeben wurde, so hat der Auftraggeber den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die gleiche Art von Waren, die unter ähnlichen Bedingungen verkauft werden, geltenden Preis zu zahlen, es sei denn, dieser Preis ist unangemessen. Ist ein solcher vorherrschender Preis nicht vorhanden, hat der Kunde einen angemessenen Preis zu zahlen, der die Art und Qualität der Sache und die sonstigen Umstände berücksichtigt.
4.14 - Datum der Zahlung
Der Kunde hat den Preis innerhalb der im Vertrag genannten Frist zu zahlen.
4.15 - Die Pflicht des Kunden, zur Erfüllung des Kaufs beizutragen
Der Auftraggeber leistet diejenige Hilfe, die vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, damit LO2W den Kauf erfüllen kann. Zur Erfüllung des Kaufs muss der Kunde das Produkt in Besitz nehmen, indem er es abholt oder in Empfang nimmt.
4.16 - Das Recht des LO2W, wenn der Auftraggeber nicht zahlt
Wenn der Auftraggeber nicht zahlt oder seinen sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und dies nicht von LO2W zu vertreten ist,
LO2W ist berechtigt,...
- den Kunden auffordern, den im Vertrag genannten Preis zu zahlen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Zahlung durch Transport- oder Zahlungshindernisse oder andere Umstände, die der Kunde nicht zu vertreten hat und die er nicht überwinden kann, verhindert wird.
- den Kauf aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Vertragsverletzungen des Kunden zu stornieren, wenn die Vertragsverletzung des Kunden wesentlich oder erheblich ist. LO2W kann den Kauf nicht mehr rückgängig machen, sobald der im Vertrag genannte Preis bezahlt wurde.
- Ersatz des Schadens zu verlangen, den das Unternehmen infolge des Vertragsbruchs durch den Auftraggeber erleidet. Die Entschädigung für den Vertragsbruch durch den Auftraggeber entspricht dem finanziellen Schaden, einschließlich Auslagen, Preisdifferenz und entgangenem Gewinn, den LO2W infolge des Vertragsbruchs erlitten hat.
4.17 - Informationen über die Produkte
Informationen zu den Produkten finden Sie unter www.lifeon2wheels.eu/.
4.18 - Das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten
Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, indem er LO2W innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des Vertragsabschlusses oder dem Datum, an dem der Kunde das Produkt physisch in Besitz nimmt, darüber informiert. Die Rücktrittserklärung muss eindeutig und detailliert sein und an reservations@lifeon2wheels.eu gesendet werden, damit LO2W die Forderung erfüllen kann.
4.19 - Ausnahmen vom Rücktrittsrecht von der Bestellung/vom Vertrag
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge über:
- DieLieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nach der Lieferung mit anderen Waren so vermischt werden, dass sie nicht mehr voneinander getrennt werden können.
- Die Lieferung von Waren, die sich verschlechtern oder schnell ihr Verfallsdatum erreichen.
- eine Dienstleistung, nachdem die Dienstleistung erbracht wurde, wenn die Lieferung mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Auftraggebers begonnen hat und der Auftraggeber anerkannt hat, dass das Rücktrittsrecht erlischt, wenn LO2W seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat.
- Die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, die bis zum Ablauf der Widerrufsfrist eintreten können und vom Gewerbetreibenden nicht kontrolliert werden können.
- Die Lieferung von Waren, die nach den Spezifikationen des Kunden hergestellt oder deutlich personalisiert wurden.
- Zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen wurde.
- Dringende Reparaturen oder Dienstleistungen, wenn der Kunde LO2W ausdrücklich darum bittet, den Kunden zu besuchen. Zusätzliche Dienstleistungen oder zusätzliche Waren, die gleichzeitig erbracht werden und die nicht unter den ersten Satz fallen, fallen nicht unter die Ausnahme vom Widerrufsrecht.
- Lieferung von versiegelten Ton- oder Bildaufzeichnungen oder versiegelter Software, die vom Kunden entsiegelt wurde.
- Die Lieferung einer Zeitung, Zeitschrift oder eines Magazins, mit Ausnahme von Abonnementverträgen über die Lieferung solcher Veröffentlichungen.
- Beherbergungsdienstleistungen zu anderen Zwecken als der Unterbringung, Güterbeförderungsdienstleistungen, Autovermietungsdienstleistungen, Verpflegungsdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum vorsieht, zu dem diese Dienstleistungen zu erbringen sind.
- Die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem physischen Medium geliefert werden, wenn die Lieferung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden begonnen hat und der Kunde anerkennt, dass er sein Widerrufsrecht verliert.
4.20 - Verpflichtungen des LO2W bei Ausübung des Rücktrittsrechts
Das LO2W hat alle Zahlungen, die es vom Auftraggeber erhalten hat, zurückzuerstatten, wenn es von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Die Rückzahlung erfolgt ohne unnötige Verzögerung und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem das LO2W die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Auftraggeber erhalten hat.
5 - Besondere Bedingungen für Pauschalreiseleistungen
5.1 - Anwendbares Recht
Die Pauschalreiseleistungen werden durch die Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates geregelt. Die Pauschalreiserichtlinie gilt, wenn die Bedingungen oder der Vertrag die Situation nicht regeln.
Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag, diesen Bedingungen und/oder dem bestätigten Auftrag haben die Dokumente in der genannten Reihenfolge Vorrang. Weitere Informationen über die Dienstleistungen von LO2W finden Sie unter www.lifeon2wheels.eu.
5.2 - Anzahlung, Preis und Zahlung
LO2W kann eine Kaution verlangen, wenn dies im Vertrag festgelegt ist. Der Kunde hat die Anzahlung entsprechend dem Vertrag zu leisten. Enthält der Vertrag keine Angaben zur Zahlungsfrist, ist die Anzahlung 6 Tage nach Bestellung der Pauschalreise durch den Kunden zu leisten. Der Preis der Pauschalreise wird im Vertrag angegeben. LO2W kann den Preis erhöhen, wenn dies im Vertrag angegeben ist. LO2W darf den Preis nur aufgrund von erhöhten Kosten für Treibstoff, Abgaben, Steuern und/oder Währung erhöhen. Im Falle einer Preiserhöhung durch LO2W wird der Kunde 20 Tage vor dem Abreisedatum informiert. Weitere Informationen zu den Preisen der einzelnen Pauschalangebote finden Sie unter www.lifeon2wheels.eu.
5.3 - Übertragung des Pauschalreisevertrages auf einen anderen Kunden
Der Kunde kann den Pauschalreisevertrag auf eine Person übertragen, die alle für diesen Vertrag geltenden Bedingungen erfüllt. Der Kunde ist für alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung verantwortlich. Der Kunde muss LO2W innerhalb einer angemessenen Frist vor der Abreise über die Übertragung informieren. Dementsprechend liegt es in der Verantwortung des Kunden, andere Vorschriften zu kennen, die die Übertragung einschränken können, z. B. geltende Vorschriften in Bezug auf Flüge, Anschlussflüge und andere Aspekte im Zusammenhang mit der Pauschalreise.
5.4 - Stornierung - Kunde
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise kündigen. LO2W kann eine Rücktrittsgebühr verlangen.
Wenn der Kunde den Vertrag kündigt...
- mehr als 90 Tage vor der Abreise wird der volle Betrag abzüglich einer Stornierungsgebühr von 100 € erstattet.
- zwischen 61-90 Tagen vor der Abreise wird eine Stornogebühr von 25% des Reisepreises erhoben.
- zwischen 31-60 Tagen vor der Abreise wird eine Stornogebühr von 50% des Reisepreises erhoben.
- 30 Tage oder weniger vor der Abreise wird eine Stornogebühr von 100% des Reisepreises erhoben.
5.5 - Annullierung - LO2W
LO2W kann den Vertrag kündigen und dem Kunden den vollen Betrag zurückerstatten, wenn die Anzahl der für die Pauschalreise angemeldeten Personen unter der im Vertrag angegebenen Mindestanzahl liegt. LO2W muss dem Kunden die Kündigung 20 Tage vor dem Abreisedatum mitteilen, wenn die Reise länger als sechs Tage dauert. Dauert die Reise mehr als zwei Tage, aber weniger als sechs Tage, so hat LO2W dem Kunden spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zu kündigen. Dauert die Reise weniger als zwei Tage, so informiert LO2W den Kunden spätestens 48 Stunden vor dem Abreisetermin.
5.6 - Reiserücktrittsversicherung und Reiseversicherung
Das LO2W informiert den Kunden über die Rücktrittsversicherung des Vertrages. Dies gilt für den Fall, dass der Kunde die Reise wegen einer plötzlichen Erkrankung stornieren muss, die ihn selbst, eine mit ihm reisende Person oder nahe Angehörige betrifft. Der Kunde kann den Versicherungsvertrag bei MAPFRE unter der Telefonnummer +34 918 366 280 oder unter https://www.mapfre.es/seguros/particulares/viajes/seguros-viaje abschließen . Schließt der Kunde den Vertrag später als 20 Tage vor der Pauschalreise ab, so ist LO2W verpflichtet, den Kunden über die Rücktrittsversicherung zu informieren, soweit dies möglich ist. Schließt der Kunde keine Reiseversicherung ab, so ist er verpflichtet, eine Europäische Krankenversicherungskarte mitzubringen. Weitere Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte finden Sie unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559. Hat der Kunde eine Reiseversicherung abgeschlossen, kann der Kunde den Pauschalreisevertrag kündigen, wenn die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages erfüllt sind.
5.7 - Visum oder sonstige Einreiseerlaubnis
Der Kunde ist verpflichtet, für eine gültige Einreiseerlaubnis zu sorgen. Nicht-europäische Bürger, die zu touristischen Zwecken nach Europa reisen möchten, müssen möglicherweise ein Schengen-Kurzzeitvisum mit der Angabe "Tourist" beantragen. Weitere Informationen über Visa und Einreisegenehmigungen finden Sie unter https://www.schengenvisainfo.com/tourist-schengen-visa/.
5.8 - Innerstaatliches Recht
Der Kunde ist verpflichtet, das nationale Recht zu kennen und zu befolgen.
5.9 - Zustellung der Pauschalreise
LO2W ist verpflichtet, die Pauschalreise in Übereinstimmung mit dem Vertrag und den Informationen auf www.lifeon2wheels.eu zu liefern . Wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, hat LO2W das Recht, die Vertragswidrigkeit zu beseitigen.
Leistet das LO2W innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe, so hat der Kunde ein Recht auf Minderung oder Schadensersatz. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn das LO2W nachweist, dass die Vertragswidrigkeit dem Kunden zuzurechnen ist, dass sie einem Dritten zuzurechnen ist, der nicht im Zusammenhang mit der Erbringung der im Pauschalreisevertrag eingeschlossenen Reiseleistungen steht, und dass sie unvorhersehbar oder unvermeidbar ist oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
6 - Besondere Bedingungen für Coaching-Dienstleistungen
6.1 - Über den Coaching-Service
Die Kommunikation zwischen dem LO2W-Coach und dem Kunden kann über Telefon, E-Mail, Trainingstagebuch, Skype oder WhatsApp erfolgen. Der Coaching-Service ist abonnementbasiert mit wiederkehrenden Zahlungen, entweder monatlich oder jährlich, je nach dem erworbenen Plan.
6.2 - Der Inhalt der Coaching-Dienstleistung
LO2W informiert den Kunden über den Inhalt der Coaching-Dienstleistung über www.lifeon2wheels.eu. Die Coaching-Leistung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Vertrag und den auf der Website angegebenen Informationen.
6.3 - Versicherung
Der Kunde muss über eine gültige Versicherung verfügen, die alle Aspekte der Coaching-Dienstleistung abdeckt. Wenn der Kunde keine Versicherung hat, muss er im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte sein. Weitere Informationen über die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559.
6.4 - Recht des Kunden auf Rücktritt vom Coaching-Vertrag
Der Kunde kann vom Abonnement zurücktreten, wenn der Vertrag ausläuft. Der Kunde muss LO2W den Rücktritt innerhalb von 7 Tagen nach dem im Vertrag angegebenen Ablaufdatum mitteilen. Der Kunde kann LO2W über den Rücktritt informieren, wenn er den Vertrag abschließt. Während der vereinbarten Frist kann der Auftraggeber nicht vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Auftraggeber nicht vor Ablauf der Frist vom Vertrag zurück, so verlängert sich der Vertrag um eine weitere Vertragsperiode.
6.5 - Häufigkeit der Zahlungen
Eine automatische wiederkehrende Zahlung in der dem Kunden schriftlich, elektronisch oder wie vom LO2W-Vertreter beschrieben angegebenen Höhe wird jeden Monat ("Monatsabonnement") oder jedes Jahr ("Jahresabonnement") für die Erneuerung des Abonnements auf wiederkehrender Basis geleistet. Der Kunde erhält 15 Tage vor dem Zahlungstermin eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Außerdem erhält der Kunde nach allen automatischen wiederkehrenden Zahlungen eine E-Mail zur Bestätigung der Zahlung.
6.6 - Ausfall der automatischen wiederkehrenden Zahlungen
Wenn die automatische wiederkehrende Zahlung des Kunden abgelehnt wird, wird der Kunde per Telefon oder E-Mail kontaktiert. LO2W kann dem Kunden die Verwendung einer bestimmten Zahlungsmethode dauerhaft untersagen, wenn diese Zahlungsmethode mehrfach fehlschlägt. Wenn die automatische wiederkehrende Zahlung fehlschlägt, muss der Kunde eine andere Zahlungsmethode verwenden. Falls eine Zahlung ausbleibt und der Kunde bis zum Ende des Abrechnungszeitraums keine Zahlung leistet, kann der Coaching-Service ausgesetzt oder gekündigt werden.
6.7 - Stornierung von automatisch wiederkehrenden Zahlungen
Der Kunde hat das Recht, die Zustimmung zur automatischen wiederkehrenden Zahlung jederzeit zu widerrufen. Um die automatische wiederkehrende Zahlung zu stornieren, senden Sie bitte eine E-Mail an billing@lifeon2wheels.eu. Es kann bis zu 24 Stunden dauern, bis die Aufforderung des Kunden, die automatische wiederkehrende Zahlung zu stornieren, wirksam wird.
6.8 - Wiederherstellung der automatischen wiederkehrenden Zahlung
Wenn der Kunde die automatische wiederkehrende Zahlung wiederherstellen möchte, kann er LO2W eine E-Mail an billing@lifeon2wheels.eu schicken .
6.9 - Automatische wiederkehrende Zahlung ändern
Wenn der Kunde die automatische wiederkehrende Zahlung ändern möchte, z.B. von einer ursprünglich ausgewählten Kredit- oder Debitkarte auf eine andere Kredit- oder Debitkarte oder ein anderes Bankkonto, muss der Kunde die wiederkehrende Zahlung mit der neuen Kredit- oder Debitkarte oder dem neuen Bankkonto autorisieren, indem er LO2W eine E-Mail an billing@lifeon2wheels.eu schickt . Der Kunde sollte LO2W über die gewünschte Änderung informieren, wobei jedoch keine sensiblen Kartendaten angegeben werden sollten. Die zuvor genehmigte automatische wiederkehrende Zahlung des Kunden wird innerhalb von 24 Stunden beendet.
6.10 - Elektronische Genehmigung
Der Vertrag über die elektronische Autorisierung besteht zwischen dem Auftraggeber und LO2W. Der Vertrag ist nicht übertragbar.
6.11 - Das Recht des LO2W, den Coaching-Vertrag zu kündigen
LO2W kann den Vertrag kündigen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber nicht zufriedenstellend ist. Dies gilt, wenn der Auftraggeber die Bedingungen, Ratschläge, Termine und Absprachen des LO2W nicht einhält. Wenn LO2W beschließt, den Vertrag zu kündigen, wird der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vor der Kündigung benachrichtigt. Wenn ein Vertrag von LO2W gekündigt wird, hat der Kunde das Recht auf eine Rückerstattung für die verbleibende Zeit der Vertragslaufzeit.
6.12 - Mangelnder Fortschritt
LO2W ist nicht verantwortlich für den mangelnden Fortschritt des Auftraggebers.
§ 7 - Besondere Bedingungen für physiotherapeutische Leistungen
7.1 - Vertretbarkeit
Jede physiotherapeutische Leistung muss vertretbar sein und den üblichen Standards eines zugelassenen Physiotherapeuten entsprechen.
7.2 - Vertraulichkeit
Der Physiotherapeut hat eine Schweigepflicht über Informationen über den Kunden, die er im Zusammenhang mit der Behandlung des Kunden erhält. Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn der Kunde dem Physiotherapeuten eine schriftliche Zustimmung zur weiteren Verwendung der vertraulichen Informationen erteilt hat.
Die Pflicht zur Zustimmung gilt nicht...
- wenn die Informationen notwendig sind und
- an einen Kollegen weitergegeben und
- um eine vertretbare physiotherapeutische Leistung zu erbringen und
- der Kunde sich nicht gegen die Offenlegung wehrt
7.3 - Mangelnder Fortschritt
LO2W oder der Physiotherapeut sind nicht für die mangelnden Fortschritte des Kunden verantwortlich.